Förderungen für energetische Sanierung: Alles was Sie wissen müssen!
In diesem Artikel geben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema „Energetische Sanierung & Förderung“. Unser Beitrag wird Licht ins Dunkel bringen und Ihnen dabei helfen, bei all den unterschiedlichen Förderungen den Überblick zu behalten.
Förderung von energetischen Sanierungen: Was bedeutet der Begriff „energetische Sanierung“ eigentlich?
In Deutschland verursachen Immobilien ungefähr ein Drittel der Treibhausemissionen. Die rund 21 Millionen Wohnhäuser und andere Gebäude verbrauchen enorme Mengen an Wärme, Licht, Wasser und Strom für elektrische Geräte wie Geschirrspüler oder Kühlschränke. Insgesamt führen diese Faktoren zu einem äußerst hohen Energieverbrauch. Um diesen großen Verbrauch zu minimieren und damit die Energieeffizienz der Immobilien zu verbessern, ist es sinnvoll, vor allem bei älteren Häusern eine energetische Sanierung vorzunehmen.
Bei der energetischen Sanierung werden Baumaßnahmen wie der Einbau einer neuen Heizanlage durchgeführt, die den Energieverbrauch senken und somit Kosten sparen. Neben der Einsparung von Energie hat eine energetische Sanierung auch den Vorteil, dass sich das Wohnklima verbessern kann. Zum Beispiel wenn Sie etwa die Dämmung Ihres Hauses erneuern. So bleibt es in Ihren Wohnräumen im Sommer bei Hitze erfrischend kühl und im Winter sind die Zimmer angenehm warm.
Für energetische Sanierungen erhalten Sie unterschiedlichste Förderungen vom Staat, den Bundesländern oder Kommunen. Dazu gleich mehr.
Vorteile energetischer Sanierungsmaßnahmen:
Senken den Energieverbrauch und verbessern so die Energieeffizienz
Verringern die Energiekosten
Optimieren das Wohnklima
Werden staatlich gefördert
Steigern den Wert der Immobilie
Senken den CO₂-Ausstoß
Erhöhen die Verwendung erneuerbarer Energien
Von einer energetischen Sanierung Ihrer Immobilie profitieren Sie also persönlich in vielerlei Hinsicht und leisten zudem einen wesentlichen Beitrag für die Umwelt und den Schutz des Klimas.
Welche energetischen Maßnahmen erhalten eine Förderung?
Eine staatliche Förderung für energetische Sanierungen gibt es sowohl für verschiedene einzelne Baumaßnahmen als auch für die komplette Sanierung eines Gebäudes. Die BEG unterstützt dabei hauptsächlich Projekte, die dafür sorgen, dass der Energieverbrauch einer Immobilie verringert wird.
Folgende Maßnahmen der energetischen Sanierung erhalten Förderungen:
Erneuerung von Fenstern und Türen im Außenbereich
Dämmung der Fassade
Dachdämmung
Einbau von Solarthermieanlagen
Sanierung der Heizungsanlage oder deren Erneuerung
Solaranlageneinbau
Neueinbau von Smart-Home-Systemen
Welche Fördermittel für energetischen Sanierungen gibt es von staatlicher Seite?
Vom Staat erhalten Sie für energetische Sanierungen Förderungen als finanzielle Zuschüsse und in Form von günstigen Krediten. Dabei werden sowohl Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Photovoltaikanlage, Komplettsanierungen sowie der Kauf oder Neubau eines Energieeffizienzhauses unterstützt.
Zuständig für die staatlichen Förderungen für energetische Sanierungen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
1. Energetische Sanierung: Förderungen 2023 durch die BEG
Seit März 2023 gibt es wieder Förderungen der BEG, wenn Sie eine energieeffiziente Immobilie bauen oder kaufen. Auch die Sanierung einer Immobilie zu einem Effizienzhaus wird durch Förderkredite und Zuschüsse im Rahmen dieses Programms unterstützt.
Für eine Sanierungsförderung muss die jeweilige Immobilie allerdings älter als 5 Jahre sein. Zudem sollten Sie bei allen Förderprogrammen erst die Förderung beantragen, bevor Sie mit den geplanten Maßnahmen beginnen. Eine nachträgliche Genehmigung der Förderung einer schon durchgeführten Maßnahme ist nicht möglich.
Hier erfahren Sie mehr: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20221215_anpassung_beg.html
2. Förderung der energetischen Sanierung durch das BAFA
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Ihnen Zuschüsse an, wenn Sie Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung planen. Zuschüsse der BAFA gibt es für:
- den Einbau von neuen Heizungsanlagen wie Gas-Hybridanlagen, Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle wie die Dämmung der Fassade oder dem Einbau von neuen Türen oder Fenstern,
- oder die Installation von bestimmten Anlagen wie Smart-Home-Anlagen oder Lüftungsanlagen.
Hier erfahren Sie mehr: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20221215_anpassung_beg.html
3. Förderungen für energetische Sanierungen von Gebäuden durch die KfW
Die KfW hat aktuell den Wohngebäudekredit 261 im Programm. Dieser unterstützt Sie ebenfalls beim Neubau und Kauf eines Energieeffizienzhauses oder fördert die Sanierung Ihrer Immobilie zu einem Energieeffizienzhaus. Dies bietet Ihnen unter anderem folgende Vorteile:
- Kredite von bis zu 150.000 Euro für ein Effizienzhaus pro Wohneinheit,
- Förderkredite beim Kauf oder der Sanierung (effektiver Jahreszins 0,03 %),
- Tilgungszuschüsse von maximal 45 %
- sowie weitere Förderungen, etwa für die Baubegleitung oder die Planung der Sanierungsmaßnahmen.
Hier erhalten Sie nähere Angaben zum Wohngebäudekredit 261: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/
4. Steuerliche Förderungen für die energetische Sanierung
Seit dem Jahr 2020 erhalten Sie auch eine steuerliche Förderung für die energetische Sanierung eines Gebäudes. Sie können dabei über einen Zeitraum von drei Jahren 20 % der Kosten für durchgeführte Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen.
Die Fördersumme für jeweils ein Wohnhaus beträgt in diesem Fall höchsten 40.000 Euro. Die Kosten für die Baubegleitung oder die Fachplanung sind hier zu 50 % von der Steuer absetzbar. Sie können sich diesen Steuervorteil im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung sichern.
Für die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Immobilie muss 10 Jahre oder älter sein.
- Sie müssen der Eigentümer des Gebäudes sein und dort persönlich wohnen.
- Die Sanierungsmaßnahmen erfolgen durch ein Fachunternehmen.
- Alle bautechnischen Maßnahmen müssen den Anforderungen technischer Art gemäß der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen.
- Die Durchführung der Maßnahmen wird in Form einer schriftlichen Bescheinigung dokumentiert und dem Finanzamt vorgelegt.
5. Förderkredit 279 für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage installieren möchten, empfiehlt sich der Förderkredit 270 der KfW für Strom und Wärme.
Im Rahmen dieser Förderung für energetische Sanierungen werden der Kauf einer Photovoltaikanlage, die Kosten für die Installation oder eine Erweiterung einer bestehenden Anlage sowie der dazugehörige Batteriespeicher durch die KfW mitfinanziert.
Sie erhalten dann einen Förderkredit, der bis zu 100 % der anfallenden Kosten beinhaltet. Damit Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie den produzierten Strom zu einem gewissen Teil verkaufen oder einspeisen. Ihre Hausbank berechnet für Sie in diesem Fall Ihren persönlichen Zinssatz, der von der Lage der Anlage und Ihren individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und Sicherheiten abhängt.
Dieser Förderkredit unterstützt allerdings keine Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen, die in Privathaushalten installiert werden.
Energieberatung meist Pflicht
Für die Inanspruchnahme von Förderungen für die energetische Sanierung ist in der Regel eine professionelle Energieberatung Voraussetzung. Einen Nachweis dieser Beratung benötigen Sie meist auch für die Antragstellung. Die Kosten für die Energieberatung werden ebenfalls bis zu 50 % bezuschusst, wobei hier eine Grenze von maximal 5.000 Euro pro Kalenderjahr für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt.
Zuschüsse für die energetische Sanierung: Förderantrag stellen
Bevor Sie bautechnische Maßnahmen für eine energetischen Sanierung beginnen, sollten Sie grundsätzlich zuerst den jeweiligen Antrag stellen. In den meisten Fällen etwa bei der KfW oder dem BAFA benötigen Sie zuvor für die Registrierung und Antragsstellung auf den Zuschussportalen den Nachweis einer Energieberatung. Damit können Sie selbst oder Ihr Energieberater den entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag wird dann geprüft und anschließend genehmigt. Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben, können Sie dann mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen starten.
Wie teuer ist eine energetische Sanierung?
Bei der Berechnung der Kosten für eine energetische Verbesserung einer Immobilie müssen verschieden Aspekte bedacht werden. Es kommt etwa darauf an, wie groß der Sanierungsbedarf ist, wie alt und in welchem Zustand sich die Bausubstanz befindet und welchen Umfang das Gebäude hat. Auch die Art der jeweiligen Sanierungsmaßnahme ist entscheidend. Wenn Sie beispielsweise eine Wärmepumpe einbauen, entstehen höhere Kosten, als wenn Sie eine neue Gasheizung installieren.
Hier eine grobe Übersicht über die möglichen Kosten für die verschiedenen Maßnahmen:
Der Einbau neuer Fenster kostet ungefähr pro Fenster 500 bis 1.000 Euro.
Die Installation einer neuen Heizungsanlage führt zu Kosten von 5.000 bis 20.000 Euro, je nachdem, was für ein Modell Sie wählen.
Der Einbau einer Solarthermieanlage kostet zwischen 5.000 bis 10.000 Euro.
Die Dämmung der Fassade verursacht in der Regel Kosten zwischen 10.000 bis zu 30.000 Euro.
Für die Dämmung des Dachs müssen Sie mit Kosten zwischen 5.000 bis 20.000 Euro rechnen.
Der Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage können zwischen 6.000 bis 15.000 Euro kosten.
Professionell sanieren mit der AFM Bau GmbH
Die AFM Bau GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die energetische Sanierung, aber auch andere Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen geht. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseres geschulten Teams bieten wir Ihnen als Bauunternehmen aus Essen ein umfassendes Leistungspaket an. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie ein Projekt planen oder weitere Fragen haben! Wir informieren und beraten Sie gerne ausführlicher in einem persönlichen Gespräch!
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Dann nehmen Sie gerne mit unserem Bauunternehmen Kontakt auf! Sie erreichen uns per E-Mail: info@afm-baudienstleistungen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0173 20 86 909. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!