Die besten Förderungen für die Sanierung: So erhalten Sie finanzielle Hilfe
Wer sich dafür entscheidet, das eigene Haus mit neuen Fenstern zu versehen, eine neue Heizung einzubauen oder das Haus insgesamt zu sanieren, dem bieten sich viele Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung in Form von Fördergeldern oder zinsgünstigen Krediten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) helfen Ihnen durch finanzielle Förderungen bei der Sanierung des Eigenheims.
Gerade bei Altbauten mit einer schlechten Energieeffizienz lohnt sich der Umbau und damit verbunden die Beantragung von Fördermitteln. Dank einer Sanierung mit Förderungen durch den Staat sparen Sie eine Menge Kosten, verbessern die Energieeffizienz Ihres Eigenheims und reduzieren teure Nebenkosten.
Gebäude-Sanierungen: Förderungen vom Staat, Ländern & Kommunen in Anspruch nehmen
Neben den staatlichen Fördertöpfen des BAFA und des KfW bieten auch diverse Bundesländer und Kommunen interessante Förderungen für Sanierungen an. Damit Sie die bestmöglichen Fördermittel in Anspruch nehmen können, sollten Sie sich vorab für eine Energieberatung entscheiden, die ebenfalls finanziell bezuschusst wird. So erhalten Sie für eine Energieberatung vom BAFA Beihilfen von bis zu 80 %. Bei Besitzern eines Ein- oder Zweifamilienhauses handelt es sich um bis zu maximal 1300 Euro Zuschuss. Immobilien, die ab drei Wohneinheiten umfassen, dürfen mit einer Unterstützung von bis zu 1700 Euro vom Staat rechnen.
Eine professionelle Energieberatung lohnt sich vor der Sanierung
Wichtig: Vor der Beantragung eines KfW-Kredits ist eine Energieberatung Pflicht!
Aber auch aus anderen Gründen ist sie unserer Meinung nach von absolutem Vorteil, denn der Energieberater entwickelt ein auf Ihre Bedürfnisse perfekt zugeschnittenes Sanierungskonzept und berechnet für Sie die optimale Förderung gemäß dem aktuellen Stand. Zudem unterstützt er Sie bei der Antragsstellung und vielem mehr.
Die wichtigsten Förderungen bei Sanierungen im Überblick
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Förderungen für Sanierungen von staatlicher Seite durch das BAFA und die KfW möglich sind:
Fördergelder in Form von Zuschüssen des BAFA
- Vom BAFA erhalten Sie, wie oben gezeigt, einen Zuschuss für eine umfassende Energieberatung. Sobald Sie eine Energieberatung in Auftrag gegeben haben, beantragt Ihr Energieberater beim BAFA den Zuschuss und erhält anschließend den Förderbescheid für die Beratung.
- Einzelne Sanierungsmaßnahmen werden gefördert. Die Förderung der Sanierung beantragen Sie bei der jährlichen Steuererklärung. Diese erhalten Sie in Form eines Steuernachlasses über Ihren Steuerbescheid.
- Falls Sie sich entscheiden, in Zukunft mit erneuerbaren Energien zu heizen, erhalten Sie ebenfalls Zuschüsse. Bei der Installation einer Wärmepumpe, einer Gas-Hybrid-Heizung, einer Biomasseheizung oder einer Solarthermieanlage beträgt dieser Zuschuss 30–40 % der Kosten. Ersetzen Sie zudem durch die neue Heizungsanlage eine ältere Ölheizung, erhalten Sie weitere Fördergelder in Höhe von 15 %.
- Sie können die BAFA-Zuschüsse zudem mit einem Kredit der KfW ergänzen.
Hinweis: Die Fördergelder beantragen Sie elektronisch beim BAFA. Erst danach dürfen Sie die Installation der neuen Anlage beauftragen. Um die tatsächlichen Kosten richtig einschätzen zu können, sollten Sie sich vor der Antragsstellung Kostenvoranschläge anfertigen lassen, da die beantragte Summe nachträglich nicht mehr erhöht werden darf.
Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link: Sanierung Wohngebäude
Günstige Kredite von der KfW bekommen Sie…
- … wenn Sie eine energetische Komplettsanierung Ihrer Immobilie vornehmen.
- … falls Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Installation einer neuen Heizungsanlage, den Einbau einer Wärmedämmung oder die Erneuerung der Fenster des Gebäudes durchführen.
- … wenn Sie Ihr Eigenheim in ein KfW-Effizienzhaus umwandeln. Sie können dabei auf ein eigens dafür erstelltes Förderprogramm des KfW zurückgreifen, das noch zinsgünstigere Kredite beinhaltet.
Hinweis: Das KfW vergibt als Förderung für Sanierungen hauptsächlich Kredite. Zusätzlich dazu gibt es aber auch die Möglichkeit in Form von Zuschüssen oder eines Tilgungsverzichts durch das KfW.
Wie bereits erwähnt, müssen Sie einen Energieberater beauftragen, um einen Kredit der KfW zu erhalten. Dieser wiederum nimmt die BzA (Bestätigung zum Antrag) vor. Anschließend beantragen Sie bei Ihrer Hausbank den Kredit, die diesen Antrag an das KfW weiterleitet. Erst nach der Beantragung dürfen Sie die Sanierungsmaßnahme starten. Dies gilt auch für Zuschüsse des KfW.
Nach der abgeschlossenen Sanierung ist nochmal die Hilfe des Energieberaters nötig. Er die Durchführung der Maßnahmen. Diese Bestätigung benötigen Sie ebenfalls wieder, um sich elektronisch auf dem Zuschussportal der KfW zu identifizieren, damit Ihnen das Geld ausgezahlt wird.
Mehr wichtige Infos unter diesem Link: Förderkredite der KfW
Förderung/Sanierung in NRW durch die NRW.BANK
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen bietet über die NRW.BANK ebenfalls Gebäudesanierungs-Förderungen an. Im Rahmen dieser Förderungen werden alle Vorhaben, die die Energieeffizienz eines Wohnraums steigern, den Umweltschutz verbessern sowie der Barrierefreiheit dienen, unterstützt.
Folgende Maßnahmen der Sanierung erhalten Förderungen:
Energieeffizienz verbessern: Wenn Sie etwa die Fenster Ihrer Immobilie erneuern oder eine Wärmedämmung vornehmen, erhalten Sie für diese Sanierungen Förderungen.
Neue Heizung: Auch die Erneuerung von einzelnen Komponenten Ihrer Heizungsanlage oder der Einbau einer komplett neuen Heizung werden bezuschusst.
Den Verbrauch von Ressourcen verringern: Für die Instandsetzung oder Modernisierung der Wasserversorgung oder der sanitären Anlagen, mit dem Zweck, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, gibt es ebenfalls Fördermittel.
Einbruchschutz und Reduzierung von Barrieren: Für Maßnahmen, die der Barriere-Reduzierung oder dem Einbruchschutz dienen, können Sie Förderungen für die Sanierung beantragen.
Schadstoffsanierung: Wenn Sie bauliche Mängel im Rahmen einer Schadstoffsanierung beheben, erhalten Sie ebenfalls finanzielle Unterstützung.
Hochwasserschutz: Auch bauliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz werden bezuschusst.
Wer erhält Fördermittel in NRW?
Alle Privatpersonen, die Wohneigentum selbst nutzen und die oben genannten Investitionsmaßnahmen durchführen. Die Förderung gilt auch für Zweifamilienhäuser.
Welche Förderbedingungen gibt es?
Damit die Förderungen zur Sanierung auch bewilligt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Wohneigentum befindet sich in NRW.
- Sie müssen die Immobilie selbst als Wohnraum nutzen oder diese unentgeltlich an Angehörige überlassen (gemäß Abgabenordnung (AO), § 15 Absatz 1, Ziffer 1.–4.)
- Die komplette Finanzierung der geplanten Maßnahmen ist gesichert.
- Für die Förderung der Gebäudesanierung müssen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) alle baulichen Vorschriften eingehalten werden.
Wie wird die Sanierung in NRW gefördert?
Diese Förderungen in Form von Darlehen sind möglich:
- Sie erhalten Förderungen für die Sanierungen in Höhe von bis zu maximal 100 % der Investitionskosten, die förderfähig sind.
- Die Förderungen liegen hierbei in einer Spanne von minimal 2.500 Euro bis zu maximal 75.000 Euro. Zudem können diese Förderungen für Sanierungen auch mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.
- Die Darlehen haben eine Laufzeit von 10, 15 oder 20 Jahren, inklusive eines tilgungsfreien Jahres.
- Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Darlehens unverändert. Sie erhalten somit festgesetzte gleiche Monatsraten
- Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100 %.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der NRW.Bank.
AFM Bau GmbH: Ihr Experte rund um den Bau
In unseren Blogartikeln geben wir von der AFM Bau GmbH aus Essen einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten in Bezug auf den Hausbau/Hauserwerb, Sanierungen oder das Energiesparen und liefern Ihnen weitere Einblicke in relevante Themen aus dem Bereich „Bauen“. Wenn Sie konkrete Informationen zu den aktuellen und kommenden Förderprogrammen der Bundesländer und Kommunen erhalten möchten, kontaktieren Sie dafür die jeweiligen zuständigen Behörden.
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie gerne mit unserem Bauunternehmen Kontakt auf! Sie erreichen uns per E-Mail: info@afm-baudienstleistungen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0173 20 86 909. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!