Wohn-Riester: Die besten Tipps zur Förderung
Wer sich heutzutage ein Eigenheim in Form einer Eigentumswohnung oder einer anderen Immobilie kaufen möchte, sieht sich mit hohen Zinsen konfrontiert. Hinzu kommt, dass die Materialkosten und Baukosten enorm gestiegen sind. Um eine Immobilie finanzieren zu können, kann es sich deshalb lohnen, die sogenannte Eigenheimrente vom Staat, auch als Wohn-Riester bezeichnet, in Anspruch zu nehmen. Wie und unter welchen Umständen sich Wohn-Riester lohnt, erfahren Sie im Folgenden.
Wohn-Riester: Was ist das eigentlich genau?
Wohn-Riester ist eine private Altersversorgung, die vom Staat gefördert wird. Wenn Sie eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen oder Ihre Immobilie altersgerecht umbauen möchten, können Sie sie als Eigenheimrente in Anspruch nehmen. Es hat das Ziel, dass die Nutzer der Eigenheimrente mietfrei wohnen können, wenn sie älter sind.
Mithilfe von Wohn-Riester ist es also möglich, eine selbst bewohnte Immobilie mittels eines Bausparvertrags, der entsprechend zertifiziert ist, zu kaufen oder dadurch bedingte Schulden abzuzahlen.
Wer erhält eine Wohn-Riester-Förderung?
Damit Sie die Wohn-Riester-Förderung in Anspruch nehmen können, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen und einer der folgenden Personengruppen angehören:
Rentenversicherungspflichtige Beamte, Angestellte, Amtsträger oder Zeitsoldaten
Personen, die Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten
Menschen, die wegen einer Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit oder einer Erwerbsminderung Rente beziehen
Über die Künstlersozialkasse versicherte Selbstständige wie Publizisten oder Künstler
Handwerker, Hebammen und andere Berufsgruppen
Personen, die am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen
Eltern innerhalb von 36 Monaten nach der Kindesgeburt
Personen, die geringfügig beschäftigt sind und selbst Beiträge zur Sozialversicherung zahlen
Ehepartner von förderberechtigten Personen, die einen Riester-Vertrag besitzen, sowie Auszubildende.
Welche Immobilien werden gefördert?
Grundsätzlich müssen die Immobilien von den Eigentümern selbst genutzt werden, um gefördert zu werden. Sie können Wohn-Riester beantragen, wenn Sie…
…eine Immobilie wie eine Wohnung oder ein Haus kaufen, das Sie selbst bewohnen werden.
…in einer selbst bewohnten Immobilie leben und noch ein Darlehen dafür abbezahlen müssen.
…ein Haus bauen möchten, in dem Sie selbst wohnen werden.
…die Immobilie, in der Sie wohnen wollen, altersgerecht umbauen wollen.
…in einem Pflege- oder Seniorenheim ein dauerhaftes Wohnrecht kaufen möchten oder schon ein Darlehen für eine Genossenschaftswohnung haben, die Sie erwerben wollen.
Ausgeschlossen von der Eigenheimrente sind Immobilien wie Ferienwohnung oder Immobilien, die vermietet und so als Kapitalanlage genutzt werden. In seltenen Fällen ist es möglich, eine Immobilie zu kaufen und während des Erwerbslebens für eine befristete Zeit zu vermieten und dennoch Wohn-Riester zu beziehen. In diesen Ausnahmefällen muss der Besitzer spätestens mit Rentenbeginn dort einziehen. Wer eine mittels der Eigenheimrente geförderte Immobilie verkauft, ist dazu verpflichtet, mit dem Geld innerhalb von 5 Jahren eine neue Immobilie zu erwerben, die dann selbst genutzt wird.
Wohn-Riester-Verwendung: Diese Möglichkeiten gibt es
Die Eigenheimrente Wohn-Riester kann unterschiedlich für den Erwerb einer Immobilie verwendet werden.
Riester-Sparen für den zukünftigen Erwerb einer Immobilie:
Wenn Sie zwar den Plan haben, eine Immobilie zu erwerben, aber noch nicht wissen, wann und welche Immobilie Sie kaufen möchten, können Sie Riester-Sparen. So nutzen Sie Wohn-Riester, um sich Eigenkapital aufzubauen, das Sie dann für die Finanzierung der Immobilie oder die Entschuldung ansparen. Dafür schließen Sie einen Bausparvertrag ab, der die Voraussetzungen für Wohn-Riester erfüllt. Auch ein schon vorhandener Bausparvertrag, der die Bedingungen erfüllt, kann auf diese Weise genutzt werden.
Wohn-Riester als Darlehen
Wohn-Riester lässt sich ebenfalls für die Tilgung eines klassischen Hypothekendarlehens verwenden. Der Vertrag wird dann wie ein Darlehen eingesetzt und die Tilgungsleistungen sind förderfähig.
Auszahlung des Riester-Vertrags
Wenn Sie schon einen Riester-Vertrag haben, besteht die Möglichkeit, sich das bereits angesparte Geld inklusive der Förderung auszahlen zu lassen, um die Immobilie zu finanzieren. Diese Kapitalentnahme kann direkt nach dem Erwerb eines Eigenheims, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Wichtig ist hierbei nur, dass bei der Teilentnahme mindestens 3000 Euro ausgezahlt werden, aber immer noch eine Summe von 3000 Euro im Vertrag verbleibt. Das entnommene Geld müssen Sie dann später nicht wieder in den Vertrag einzahlen.
Wohn-Riester als Kombination aus Darlehen und Bausparvertrag
Bei dieser Variante kombinieren Sie einen förderfähigen Bausparvertrag mit einem Riester-Darlehen. Das Darlehen ist in diesem Fall ein tilgungsfreies Annuitätendarlehen. Wenn der Bausparvertrag ausgezahlt werden kann, löst die Bausparsumme das Annuitätendarlehen ab. Bei der Nutzung des Riester-Darlehens mit einem Bausparvertrag erhalten Sie bis zu 25 Jahre Zinssicherheit.
Wohn-Riester als Bausparvertrag
Der Wohn-Riester-Bausparvertrag hat die gleiche Funktion wie ein herkömmlicher Bausparvertrag für die Finanzierung eines Eigenheims. Sie zahlen jeden Monat eine festgelegte Summe ein und sichern sich so die Möglichkeit der Aufnahme eines zinsgünstigen Darlehens. Wohn-Riester als Bausparvertrag fungiert in diesem Fall auch als Altersvorsorge und Sie erhalten staatliche Förderung in Form der Grundzulage sowie der Kinderzulage. Der Riester-Bausparvertrag ist nicht nur für die Finanzierung eines Eigenheims nutzbar, sondern kann unter anderem auch dafür verwendet werden, eine schon vorhandene Immobilie altersgerecht umzubauen.
Bausparen mit Wohn-Riester: so geht’s
Wenn Sie einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen, funktioniert dieser ähnlich wie die Riester-Rente. Wer ein Minimum von 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des vorherigen Jahres einzahlt, erhält eine Grundzulage von 175 Euro. Wer zudem Kinder hat, kann zusätzlich dazu noch pro Kind eine Kinderzulage einstreichen, die maximal 300 Euro beträgt. Ein weiterer Vorteil: Die Zahlungen in die Bausparverträge können unter bestimmten Bedingungen steuerliche Vorteile bringen.
Im Gegensatz zur Riester-Rente erhalten Personen, die eine Wohn-Riester-Förderung in Anspruch nehmen, keine Rente, denn bei der Eigenheimrente geht es darum, dass die Bausparer im Alter mietfrei wohnen oder ihre Immobilie barrierefrei umbauen können. Aus diesem Grund erfolgen keine monatlichen Auszahlungen, für die Steuern gezahlt werden müssen.
Stattdessen wird bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ein Wohnförderkonto eingerichtet. In diesem Konto werden alle Beiträge sowie Zulagen gespeichert. Das eingezahlte Guthaben wird auf das jeweilige Bausparkonto eingezahlt. Zwar muss die einmalig erfolgende Auszahlung des angesparten Guthabens, wenn das Sparziel erreicht wurde, versteuert werden, aber bis dahin können jährlich bis zu 2100 Euro steuerlich abgesetzt werden. Sie können sich bei Vertragsende das Guthaben auszahlen lassen und sollten noch Schulden vorhanden sein, ein Darlehen für die noch ausstehende Summe aufnehmen. Dann zahlen Sie weiterhin die vereinbarten Beiträge und erhalten dafür die Zulagen, die ebenfalls zur Tilgung genutzt werden.
Spätestens bei Eintritt in das Rentenalter muss das gesamte Guthaben versteuert werden. Zahlen Sie die Steuerschuld einmalig, erhalten Sie dafür 30 % Erlass. Sie können die Steuerschuld aber auch monatlich oder jährlich zahlen, nur dann müssen Sie die volle Steuerschuld begleichen.
Riester-Rente oder Wohn-Riester-Auszahlung
Wenn Sie mit Riester Ihre Rente aufbessern möchten, erhalten Sie diese erst mit Eintritt in das Rentenalter. Die Riester-Rente wird Ihnen dann monatlich, lebenslang ausgezahlt.
Falls Sie die Riester-Rente vorzeitig in Anspruch nehmen oder in einem einzigen Betrag auszahlen wollen, ist dies zwar möglich, aber in diesem Fall müssen Sie alle Förderungen zurückzahlen und den übrigbleibenden Betrag versteuern. Wird das ersparte Geld allerdings für ein Eigenheim eingesetzt, erhalten Sie die volle Summe und müssen bei Auszahlung nur die Steuern für den gesamten Betrag zahlen.
Das Ziel von Riester ist es, Menschen bei Ihrer Altersvorsorge zu unterstützen. Aus diesem Grund ist in diesem Fall neben einer monatlichen Rente auch die Auszahlung des gesamten angesparten Betrags inklusive staatlicher Förderung für den Kauf oder den altersgerechten Umbau einer Immobilie möglich.
Wenn das angesparte Geld für die Riester-Rente die Voraussetzungen für Wohn-Riester erfüllt, bleiben also die steuerlichen Vorteile und die staatliche Förderung erhalten.
So effektiv ist Wohn-Riester
Durch die Zulagen und die steuerliche Absetzmöglichkeit ermöglicht Wohn-Riester den Sparenden eine schnellere Rückzahlung Ihres Darlehens. Der Vorteil besteht darin, dass weniger Raten gezahlt werden müssen. Wenn Sie also Ihr Darlehen schon 12 Monate früher abbezahlen und eine Rate von 1000 Euro pro Monat zahlen, sparen Sie so 12 000 Euro.
Wohn-Riester: Nachteile & Vorteile
Für viele Antragsteller lohnt sich die Wohn-Riester durchaus. Es gibt natürlich aber auch Nachteile. Wir stellen sie gegenüber:
Vorteile der Wohn-Riester:
- Sie erhalten eine staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen.
- Sie bekommen zudem günstige Zinsen für ein späteres Darlehen.
- Die Förderung ist nicht durch Einkommensgrenzen beschränkt.
- Durch die Wohn-Riester-Förderung verkürzt sich die Darlehenszeit.
- Die Zinsen können gesenkt werden.
- Stellt eine sichere Altersvorsorge dar.
- Die Förderung beeinflusst Hartz-IV-Berechnungen nicht.
- Das angesparte Guthaben ist bei einer Privatinsolvenz geschützt.
Nachteile der Wohn-Riester:
- Das angesparte Geld muss nachträglich versteuert werden.
- Es handelt sich um einen unflexiblen und umfangreichen Sparvertrag.
- Bei Neuverträgen gibt es nur eine niedrige Guthabenverzinsung.
- Das Wohnförderkonto wird nur mit 2 % verzinst.
- Die Förderungen erhalten Sie nur, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen.
- Das Guthaben lässt sich zwar vererben, aber dann wird die Förderung abgezogen.
Wohn-Riester kündigen
Wohn-Riester ist eine staatliche Förderung, die für den Erwerb oder altersgerechten Umbau eines Eigenheims gedacht ist. Zwar kann die Riester-Rente ebenfalls für diesen Zweck genutzt werden, umgekehrt ist dies allerdings nicht so einfach. Wenn Sie also erwägen, den Vertrag zu kündigen, sollten Sie sich das gut überlegen.
Alternativ ist es möglich, den bestehenden Vertrag in einen Geld-Riester-Vertrag, also eine Riester-Rente umzuwandeln oder den bestehenden Vertrag ruhen und das Guthaben sich selbst verzinsen zu lassen. Wenn Sie den Vertrag dennoch kündigen wollen, müssen Sie die Zulagen zurückzahlen und alle anfallenden Steuern und weitere Kosten zahlen.
Weiterführende Links:
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