Wohneigentumsförderung: Alle wichtigen Infos
Ab 2023 startete die Bundesregierung mit neuen Plänen für die Förderung von Neubauten sowie einer neu gestalteten Wohneigentumsförderung speziell für Familien. Dabei ist das erste Ziel der neuen Wohneigentumsförderung Bauwillige mit zinsgünstigen Krediten beim klimafreundlichen Bauen zu unterstützen. Durch spezielle Förderungen und einer Erleichterung der Förderbedingungen sollen zudem viele Hauseigentümer dazu animiert werden, ihre Immobilien energetisch zu sanieren. So wird etwa der Einbau von Wärmepumpen oder der Austausch der Heizungsanlage gefördert. Insgesamt zwei Neubauprogramme unterstützen ab 2023 klimafreundliches Bauen und den Kauf von Wohneigentum. Der zur Verfügung stehende Etat für beide Programme beträgt für 2023 insgesamt um die zwei Milliarden Euro.
Wohneigentumsförderung: neue Regelungen
Das nachhaltige Bauen rückt bei den neuen Förderprogrammen noch stärker in den Fokus, was gleichzeitig bedeutet, dass klima- und ressourcenschonendes Bauen stärker unterstützt wird. So gilt unter anderem, dass nur Projekte gefördert werden, die minimal 65 % ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien nutzen.
Eine weitere Neuerung: Wer klimafreundliche Häuser privat oder gewerblich kauft oder baut, erhält als Förderung nur noch zinsgünstige Kredite der KfW (Kreditanstalt für den Wiederaufbau), aber keine Zuschüsse mehr. Dafür besteht aber die Möglichkeit, für die Materialkosten Förderungen zu erhalten. Allerdings finden Photovoltaikanlagen, Stromspeicher sowie Windkraft in diesen Programmen keine Berücksichtigung.
Auch das Baukindergeld gibt es nicht mehr in seiner ursprünglichen Form, sodass die Direktzahlungen pro Jahr entfallen. Zinsgünstige Kredite für Familien werden aber immer im Rahmen der Wohneigentumsförderung für Familien weiterhin angeboten.
Weshalb die bisherigen KfW-Förderungen geändert wurden
Das Bundeswirtschaftsministerium musste Anfang 2022 die Zuschüsse der KfW beenden, da aufgrund der hohen Antragstellungen Milliarden an zusätzlichen Kosten entstanden wären. Man legte das Programm zwar im Frühjahr wieder auf, musste es aber erneut beenden, da auch hier die Fördertöpfe schnell leer waren. Aus diesem Grund beschloss die Bundesregierung ein neues, verändertes Förderprogramm, was seit dem 1. März 2023 (klimafreundlicher Neubau) respektive dem 1. Juni 2023 (Wohneigentumsförderung für Familien) in Kraft trat.
Wohneigentumsförderung 2023 ganz im Sinne des Klimaschutzes
Mit der erklärten Absicht, bis zum Jahr 2045 im Gebäudesektor eine Klimaneutralität erreichen zu wollen, ist das Ziel der neuen Förderprogramme für den Neubau und die Sanierung von Immobilien vorrangig der Klimaschutz.
Das hat zur Folge, dass für alle Bereiche der Förderung im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) seit 2023 neue Bestimmungen gelten. Dies betrifft die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden genauso wie die Neubauförderung oder einzelne Sanierungsmaßnahmen, aber auch die Wohneigentumsförderung für Familien.
Mit Sanierungen den Klimaschutzeffekt erhöhen
Bei der Sanierung von älteren Gebäuden zeigen sich die effizientesten Ergebnisse in Bezug auf den Klimaschutz. Deshalb ist die Bundesregierung mit den neuen Fördermaßnahmen unter anderem darum bemüht, mehr Menschen davon zu überzeugen, Ihre Immobilien energetisch zu sanieren. So können Eigentümer mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig langfristig viel Geld sparen, indem sie weniger Kosten für Energie ausgeben müssen. Gerade ältere Heizungsanlagen, ungedämmte Fassaden oder alte Fenster und Außentüren führen zu einem erhöhten Energieverbrauch und verursachen so enorme Kosten. Daher erhalten Sie für Komplettsanierungen Förderungen von der KfW und für einzelne Maßnahmen wie Wärmedämmung oder den Austausch der Heizungsanlage Unterstützung von der BAFA.
Neue Förderprogramme und leichtere Antragsstellung
Die Bundesregierung hat seit Beginn des Jahres die Antragsstellung für Förderungen für Sanierungen und den Neubau von energieeffizienten Gebäuden vereinfacht und zudem neue Förderprogramme entwickelt. Um vielen Bürgern die Möglichkeit auf Förderungen zu gewähren, wurde die Effizienz der Förderungen erhöht und die Fördersätze für bestimmte Bauprojekte verringert. Die Bundesregierung stellt 2023 mehr Fördermittel zur Verfügung, als in den Jahren zuvor. Durch die neuen Programme und der Einführung eines zusätzlichen Förderbonus von 15 % versucht man die serielle Sanierung zu modernisieren und damit kostengünstiger zu gestalten. Zudem wird die Energieberatung bis zu 80 % bezuschusst.
Mehr Informationen unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html
Aktuelle Förderprogramme der KfW im Überblick
Die KfW unterstützt Sie mit zinsgünstigen Krediten bei der Sanierung, dem Kauf oder dem Neubau eines energieeffizienten Gebäudes oder einer Wohnung.
Die Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“, „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“, sowie „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ stellen dabei die erste Stufe des Programms dar.
Die zweite Stufe stellt die „Wohneigentumsförderung für Familien“ dar, die am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist.
Klimafreundlicher Neubau
Seit dem 1. März 2023 wird der Neubau von besonders klimafreundlichen Gebäuden vom Staat mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Dabei gilt als Standard für diese Förderung das Effizienzhaus 40.
Beim Bau eines noch nachhaltigeren Gebäudes gemäß dem Qualitätssiegel QNG gibt es eine noch höhere Förderung. Das Qualitätssiegel QNG betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes, also den Bau, den Betrieb und den voraussichtlichen Rückbau einer Immobilie in Bezug auf den Klimaschutz.
Wohneigentumsförderung 2023 für Familien
Um Familien mit einem geringen oder mittleren Einkommen beim Erwerb oder Bau einer klimafreundlichen Immobilie zu fördern, gibt es seit dem 1. Juni 2023 die Wohneigentumsförderung für Familien.
Familien mit einem Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt und einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 60.000 Euro können diese Wohneigentumsförderung in Anspruch nehmen. Die Wohneigentumsförderung für Familien ersetzt das bisherige Baukindergeld, das seit dem 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist. Mit dem Programm der Wohneigentumsförderung für Familien, für das der KfW 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, sollen die Familien dabei gefördert werden, auf diesem Weg langfristige Vermögenswerte zu bilden.
Die Unterschiede zwischen Baukindergeld und Wohneigentumsförderung für Familien:
Im Gegensatz zum Baukindergeld beträgt das zu verteuernde Einkommen eines Haushalts jetzt maximal 60.000 Euro, wobei sich dieser Betrag jeweils um 10.000 Euro pro weiteres Kind erhöht. Diese lag Grenze lag beim Baukindergeld bei 80.000 Euro.
Der Zuschlag beim Baukindergeld betrug für jedes Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren 12.000 Euro, also 1.200 Euro pro Jahr. Zwar enthält die Wohneigentumsförderung für Familien keine Zuschüsse mehr, dafür werden aber zinsgünstige Kredite in einem Rahmen von 140.000 Euro bis zu 240.000 Euro vergeben.
Beim Baukindergeld wurde die Erstanschaffung von Bestands- und Neubauimmobilien gefördert, die Wohneigentumsförderung hingegen gilt nur für Neubauten mit einem festgelegten energetischen Niveau.
Wohneigentumsförderung NRW: Entlastung für Familien bei der Grunderwerbsteuer
Zwar gibt es keine eigene Wohneigentumsförderung des Bundeslandes NRW, allerdings profitieren Familien hier zusätzlich zur staatlichen Förderung bei der Grunderwerbssteuer. Aufgrund der hohen Grunderwerbssteuer in NRW hat das Bundesland das Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ ins Leben gerufen. Der hohe Steuersatz bei der Grunderwerbssteuer von 6,5 % erschwert vielen Familien den Kauf oder Bau eines Eigenheims.
Mit dem neuen Förderprogramm, das ab dem 1. Januar 2022 gilt haben Familien nun die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro zu erhalten, wenn Sie eine Bestandsimmobilie erwerben oder auf einem bisher unbebauten Grundstück neu bauen und die Immobilie selbst als Wohnsitz nutzen. Sie erhalten beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses, eines unbebauten Grundstücks oder einer Eigentumswohnung einen 2%igen Zuschuss auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises. Diese Förderung gilt nur für Privatpersonen und unter der Voraussetzung, dass das Grundstück oder die Immobilie nicht vor dem 1. Januar 2022 gekauft wurde.
Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie zudem die Grunderwerbssteuer in vollem Umfang gezahlt haben und dies auch nachweisen. Genauere Informationen erhalten Sie bei der NRW.Bank, bei der Sie auch den Antrag stellen.
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